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Ethikgrundsätze
Bildungsgemeinschaft Hund

Mitgliedsbetriebe des Netzwerks der Bildungsgemeinschaft Hund müssen sich bei der Arbeit und beim Umgang mit Hunden an folgende Punkte halten:

  1. Keine Einschüchterung: Hunde werden nicht über Einschüchterung ausgebildet. Einschüchterung ist jede Ausbildung über unangenehme Konsequenzen, deren Erwartung beim Hund starken Stress, Angst oder Furcht auslösen. Ausbildungsmethoden, die Schmerz verursachen, aber auch Unwohlsein durch bedrängen, Raum nehmen, rempeln etc. hervorrufen, definieren eine Einschüchterung.

  2. Nicht geduldete Hilfsmittel: Beispiele von der Riepe Akademie nicht geduldeter unangenehmer Hilfsmittel und Konsequenzen:

    a. Einsatz von Stachelhalsbändern, Kettenhalsbändern, Elektroreizgeräten, so genannter Erziehungsgeschirre und jeglicher Hilfsmittel, welche in der Lage sind Schmerzen zu verursachen.

    b. Einsatz von Sprühmittel jeglicher Art und aller Mittel, die eine Erwartungshaltung auf eine unangenehme Konsequenz zur Folge haben oder auch nur haben können.

    c. Jegliche Form von körperlicher Züchtigung (treten, schlagen, würgen, zwicken, auf den Boden drücken etc.)

  3. Training und/oder Therapie: Ursachenforschung bei unerwünschtem Verhalten, immer Abklärung aller gesundheitlichen Aspekte sowie die Betrachtung des Individuums müssen jedem Training oder jeder Therapie vorangehen und/oder diese ergänzen. Neurobiologische Aspekte (Emotionen, Stress, Verknüpfungen usw.) müssen bei jedem Training und jeder Therapie betrachtet und berücksichtigt werden.

  4. Konsequenzen: Wenn einem Hund ein spezielles Verhalten oder eine spezielle Fähigkeit beigebracht werden soll, darf dies nicht über die vorgenannte Einschüchterung geschehen, wenn der Hund vom Menschen unerwünschtes Verhalten zeigt. Vielmehr soll erwünschtes oder angestrebtes Verhalten, wenn es gezeigt wird, durch angenehme Konsequenzen belohnt und somit verstärkt werden. In Ausnahmefällen kann kurzfristig und selten auch mal das Wegnehmen eines Spielzeugs oder kurzfristiger Entzug der Aufmerksamkeit durch den menschlichen Ausbilder oder Sozialpartner als unangenehme Konsequenz eingesetzt werden (wenn z. B. die Erregung des Hundes zu hoch wird und die Konsequenz der Beruhigung dient).

  5. Kognitive Fähigkeiten: Hunde können laut Punkt 4 ausgebildet und trainiert werden. Allerdings darf ausbilden und trainieren nicht dazu führen, dass die kognitiven Fähigkeiten des Hundes eingeschränkt werden. Es ist wichtig, dass der Hund über weite Teile selbständig entscheiden, denken und lernen kann. Er sollte nur mit so vielen Signalen wie nötig konfrontiert werden, damit die Entfaltung der kognitiven Fähigkeiten nicht beeinträchtigt wird.